Kosten der Unterkunft (KdU)

Die KdU umfassen 3 Bereiche
Kaltmiete - Nebenkosten / Betriebskosten - Heizung

Falls in einem der Bereiche ein Kürzung wegen Unangemessenheit ist
sollten sie prüfen ob diese Kürzung berechtigt ist

Dies in besonderem Maße bei Kürzungen im Bereich Heizung

Die Gesamtmiete wird immer zu gleichen Teilen auf alle Mitglieder
der BG aufgeteilt. Auch auf Personen die keinen Anspruch haben

Sollten sie einen Kabelanschluss vertraglich mitmieten müssen,
dann sind diese Kosten ebenfalls zu übernehmen.

Sollten sie eine Pauschalmiete zahlen, incl. Heizung  Strom Umlagen,
ist die Gesamtmiete zu übernehmen.

Gleiches gilt bei Möblierung. Hier darf nichts abgezogen werden.

Abschlagszahlungen, soweit sie vom Vermieter verlangt werden,
sind ebenfalls in voller Höhe zu übernehmen

Sollten sie das Warmwasser in ihrer Wohnung, also nicht zentral über die
Heizungsanlage, erzeugen, haben sie Anspruch auf einen Zuschlag

Ein besonderer Punkt sind die Heizkosten. Diese sind, lt. Gesetz, in voller
Höhe zu übernehmen, solange sie angemessen sind. Oftmals werden die Heizkosten
vom Leistungsträger gedeckelt, dies ist nicht statthaft. Als Maßstab ist die Heizkostentabelle
des Mieterbundes heranzuziehen. Berücksichtigen sie dabei die Energieart.

 

Eine gute Zusammenfassung und Empfehlung des DV finden sie hier

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