Mehrbedarf (MB) / Erstattungen

Im SGB II und SGB XII gibt es in vielen Fällen einen Mehrbedarf

Die Auflistung hier ist nicht vollständig und soll nur ein Anhaltspunkt sein

Mehrbedarfe die in der Regel automatisch, also ohne gesonderten Antrag, gewährt werden

MB Schwangerschaft (ab der 13. Woche)
MB Behinderung
MB Allein erziehend
 

MB auf Antrag
einige dieser MB sind von besonderen Bedingung und / oder Höhe abhängig

MB med. notwendige Pflegeprodukte die nicht von der Kasse erstattet werden
MB Besuchsrecht / Umgangsrecht mit den Kindern
MB orthopädische Schuhe (Ersatz / Reparatur)
MB Brillen Reparatur / Brillenmiete
MB Fahrtkosten zu med, Behandlungen die nicht erstattet werden
MB kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen
MB Essen auf Rädern in bestimmten Fällen
MB Schwangerschaftsbekleidung
MB Bedarf vor der Geburt
Erstattung Bewerbungskosten
Erstattung Vorstellungskosten
Erstattung Fahrtkosten beim Amtstermin
 

für Aufstocker
die mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen
Reparaturkosten
TÜV-Gebühren
neue Reifen (Winterreifen)

 

 

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