Einleitung
Seit 2006 beraten wir Leistungsbezieher und
helfen bei Fragen zu
ALG II, Grundsicherung, Einkommen, Erwerbseinkommen
Alle Mitglieder in der Beratung sind ehrenamtlich tätig
Allerdings sind wir auf Spenden angewiesen
Wir arbeiten in einem bundesweiten Verbund
tauschen unsere Erfahrungen aus
Die Rechtsprechung im SGB II unterliegt einem
ständigen Wandel
derzeit wird an der 9ten Gesetzesversion gearbeitet
Es ist zu befürchten, das sich, wie bei den 8
vorherigen,
für die Leistungsbezieher nichts verbessert. Im Gegenteil.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben alle Personen die ihren eigenen Lebensunterhalt und den
Lebensunterhalt der mit ihnen zusammenlebenden Personen nicht aus
eigenen Einkommen bestreiten können
Anspruch auf ALG II haben alle erwerbsfähigen Personen die in der Lage
sind täglich 3 Stunden oder mehr zu arbeiten, alle Personen die eine
befristete Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen
Wer eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt, hat
Anspruch auf Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung)
Für eine erste umfassende Informationen empfehlen
wir
eine Zusammenstellung des Kollegen Thome von Tacheles, Wuppertal
Folie
Thome
Stand 11.2015
Mit Urteil vom
12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
dass man durch die
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