Antragstellung / Anträge
Jeder ist verpflichtet alle Möglichkeiten
auszuschöpfen um seine Bedürftigkeit zu verringern
(Arbeit, Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Rente)
Wir möchten sie unbedingt darauf hinweisen,
dass sie ihren Antrag wahrheitsgemäß
ausfüllen müssen.
Alles andere ist Sozialbetrug und wird von uns nicht unterstützt.
Sie haben jedoch Schonvermögen, welches vom Lebensalter abhängt.
Jedes volljährige Mitglied der
Bedarfsgemeinschaft (BG) darf ein
KFZ mit einem Zeitwert bis 7 500,00 € besitzen.
Prüfen sie vor der Antragstellung ob sie eine
BG oder Haushaltsgemeinschaft
oder eine Wohngemeinschaft sind.
Sollten sie privat versichert sein müssen sie in den Basistarif wechseln
Ihr Antrag auf Leistungen gilt ab dem Tag an
welchem sie ihren Antrag abholen
und wirkt immer auf den ersten Monats der Antragstellung zurück
Sollte ein anderer Leistungsträger, Rente etc.
für sie zuständig sein, haben sie dennoch
Anspruch auf Leistungen als Darlehen bis feststeht wer zuständig ist
Bei einer sozialen Notlage, nichts zu essen,
drohende Stromsperre, etc.
haben sie Anspruch auf eine Soforthilfe um die Notlage abzuwenden.
Sollten sie für ein volljähriges Mitglied der
BG Kindergeld erhalten ist es
sinnvoll einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse zu stellen oder sie
leiten es
nachweisbar an das Kind weiter, sonst wird es ihnen zugerechnet.
Mit Antragstellung haben sie Anspruch auf alle
Leistungen nach SGB II
für den Bewilligungszeitraum,
auch auf jene Leistungen die sie gesondert
beantragen müssen. Hier gibt es
kein Verfallsdatum, wenn und solange sie im Bezug sind.