Rückforderung / Aufrechnung / Darlehen
Ein Thema das immer wieder für Diskussionen sorgt
Grundsätzlich gilt: was sie zu viel bekommen
haben müssen sie zurückzahlen
das Amt kann bis zu 4 Jahre zurückfordern, falls es kein Sozialbetrug ist
Voraussetzung: sie mussten erkennen können,
dass sie zuviel bekamen
andernfalls kann das Amt nur den Betrag zurückfordern,
den sie noch nicht ausgegeben und verbraucht haben
Alle Rückforderungen und Aufrechnungen dürfen
30 % vom Regelsatz
der betroffenen Person nicht übersteigen
Bei Darlehen beträgt der Satz nur 10 % vom
Regelsatz des Darlehensnehmers
wenn sie ein Darlehen benötigen dann nehmen auch nur sie dieses auf
Mietkaution ist als tilgungsfreies Darlehen zu gewähren
Darlehen sind auch zu gewähren bei Mietschulden
und zwar
bereits bei der Mahnung mit der Androhung der Kündigung
und nicht erst bei erfolgter Kündigung und Räumungsklage
bei drohender Energiesperre ( Strom, Gas) vor der Sperre
bei Ersatzbeschaffung wichtiger Haushaltsgeräte
(Kühlschrank, Herd, Waschmaschine)