Rückforderung / Aufrechnung / Darlehen

Ein Thema das immer wieder für Diskussionen sorgt

Grundsätzlich gilt: was sie zu viel bekommen haben müssen sie zurückzahlen
das Amt kann bis zu 4 Jahre zurückfordern, falls es kein Sozialbetrug ist

Voraussetzung: sie mussten erkennen können, dass sie zuviel bekamen
andernfalls kann das Amt nur den Betrag zurückfordern,
den sie noch nicht ausgegeben und verbraucht haben

Alle Rückforderungen und Aufrechnungen dürfen 30 % vom Regelsatz
der betroffenen Person nicht übersteigen

Bei Darlehen beträgt der Satz nur 10 % vom Regelsatz des Darlehensnehmers
wenn sie ein Darlehen benötigen dann nehmen auch nur sie dieses auf

Mietkaution ist als tilgungsfreies Darlehen zu gewähren

Darlehen sind auch zu gewähren bei Mietschulden und zwar
bereits bei der Mahnung mit der Androhung der Kündigung
und nicht erst bei erfolgter Kündigung und Räumungsklage
bei drohender Energiesperre ( Strom, Gas) vor der Sperre
bei Ersatzbeschaffung wichtiger Haushaltsgeräte
(Kühlschrank, Herd, Waschmaschine)

 

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