Mehrbedarf (MB) / Erstattungen
Im SGB II und SGB XII gibt es in vielen Fällen einen Mehrbedarf
Die Auflistung hier ist nicht vollständig und soll nur ein Anhaltspunkt sein
Mehrbedarfe die in der Regel automatisch, also ohne gesonderten Antrag, gewährt werden
MB Schwangerschaft (ab der 13. Woche)
MB Behinderung
MB Allein erziehend
MB auf Antrag
einige dieser MB sind von besonderen Bedingung und / oder Höhe abhängig
MB med. notwendige Pflegeprodukte die nicht von
der Kasse erstattet werden
MB Besuchsrecht / Umgangsrecht mit den Kindern
MB orthopädische Schuhe (Ersatz / Reparatur)
MB Brillen Reparatur / Brillenmiete
MB Fahrtkosten zu med, Behandlungen die nicht erstattet werden
MB kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen
MB Essen auf Rädern in bestimmten Fällen
MB Schwangerschaftsbekleidung
MB Bedarf vor der Geburt
Erstattung Bewerbungskosten
Erstattung Vorstellungskosten
Erstattung Fahrtkosten beim Amtstermin
für Aufstocker
die mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen
Reparaturkosten
TÜV-Gebühren
neue Reifen (Winterreifen)