neue Wohnung / Umzug

sollten sie eine neue Wohnung benötigen erkundigen sie sich vorher beim Amt
was für sie angemessen ist. Als Grundsatz gilt: Jedes Kind, auch ein Kleinkind, hat
Anspruch auf ein eigenes Zimmer.

Als Faustregel können sie für 2 Erwachsene 60 qm - 65 qm und für jedes Kind
zusätzlich 12qm - 15 qm ansetzen. Bei einer BG mit 2 Erwachsenen und 2 Kinder
sind das zwischen 80 qm und 90 qm.

Für getrennte / geschiedene Personen, deren Kinder übers WE oder in den Ferien kommen
gelten andere Werte, da die Kinder Anspruch auf ein eigenes Zimmer haben

Für Hauseigentümer oder Besitzer einer Eigentumswohnung gelten andere Richtwerte

Aufforderung zur Senkung der Kosten.
Sollten sie vom Amt aufgefordert werden sich eine preisgünstigere Wohnung zu suchen
muss das Amt, ab Aufforderung, für weitere 6 Monate die derzeitige Miete übernehmen.
Gleichzeitig muss ihnen das Amt mitteilen bis zu welcher Miethöhe, ohne Heizkosten,
die neue Wohnung angemessen ist.
Sie haben Anspruch auf eine Wohnung im unteren Preissegment mit einfacher Ausstattung
Die neue Wohnung muss verfügbar und für sie anmietbar sein
Das bedeutet sie müssen die Wohnung auch mieten können, gerade bei Mithemmnissen
Schufa etc. sind viele Vermieter nicht bereit an sie zu vermieten

Ihre Bemühungen eine Wohnung zu finden müssen sie belegen können, Maklerkosten werden
vom Amt in der Regel nur nach vorheriger Genehmigung erstattet

Sollten sie keine Wohnung finden oder anmieten können muss das Amt auch weiterhin
die bisherige Miete übernehmen

Sollten sie zum Umzug aufgefordert werden muss das Amt die Umzugskosten
übernehmen / erstatten. Allerdings sind sie zur Eigenleistung verpflichtet. Einpacken etc.
sind in jedem Fall Eigenleistungen. Wenn sie einen Transporter anmieten und Helfer haben
sind diese Kosten, gegen Nachweis, vom Amt zu erstatten.

Wohnung für U 25
wer bis zur Volljährigkeit im Hotel Mama gelebt hat soll dies gefällst auch
noch einige Jahre länger tun. Eltern sollen auch wissen und spüren
dass sie Kinder haben. Aber es gibt einige wenige Ausnahmen
Wer mit einer anderen Person zusammenzieht um eine Familie zu gründen
Single mit Kind (meist die Mutter)
wer aus dem Leistungsbezug  ist und keinen Anspruch hat
wen die Mama aus dem Hotel wirft
wenn die Eltern umziehen und das erwachsene Kind nicht mitnehmen
wenn das Eltern - Kind Verhältnis so nachhaltig gestört ist,
dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist

Achtung: solange sie vom Amt auch nur 1 ct. erhalten muss der Umzug genehmigt werden

Auch U 25 haben Anspruch auf Erstausstattung, wenn Umzug bewilligt wurde

Die Kaution für die neue Wohnung ist als Zins- und Tilgungsfreies Darlehen zu gewähren
Wenn das Amt ihnen die Kaution anrechnen will liegt es an ihnen ob sie das wollen,
dann gehört die Kaution beim Auszug ihnen.

Mehr Infos finden sie auch unter Erstausstattung und Renovieren

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