Einkommen / Aufstocker / Hinzuverdienst
Grundsätzlich gilt: was jemand dazu erhält ist
Einkommen
was jemand dazu erhält muss für den Betroffenen bereit und verfügbar sein
Einkommen wird im Monat angerechnet in welchem es verfügbar ist
Erwerbseinkommen ist um die Freibeträge zu bereinigen
jedes andere Einkommen ist um die Versicherungspauschale zu bereinigen
Einkommen / Zuwendungen bis 10,00 Euro monatlich
und / oder bis zu 50,00 Euro jährlich sind frei
Zweckgebundene Zuwendungen sind in der Regel frei
Darlehen, auch von Privatpersonen, sind kein Einkommen
Geben sie alle Einkommen an, durch
Datenabgleich lassen sich
Erwerbseinkommen sehr gut feststellen
Überzahlungen werden immer zurück gefordert,
auch dann wenn sie
kein zusätzliches Einkommen mehr haben. Das Geld fehlt ihnen dann
besondere Freibeträge
für Kinder / Schüler
bei Kindern sind Zuwendungen im Rahmen
besonderer Anlässe,
Kommunion, Firmung, Konfirmation, bis 3100,00 Euro frei
Ferienjobs für Kinder sind bis zur Höhe von
1200,00 Euro frei,
wenn der Ferienjob nicht länger als 4 Wochen ist. Über 4 Wochen wird
anteilig angerechnet. Die Anrechnung ist um die Freibeträge zu bereinigen.
grobe Berechnung der Freibeträge
Leitsatz: die Berechnung erfolgt aus dem Bruttolohn
und wird vom Nettolohn abgezogen
geringfügige Beschäftigung (450 Euro Job)
Grundfreibetrag 100,00 Euro
zzgl. 20 % was über 100,00 Euro ist
sozialversicherungspflichtige Arbeit
(das kann auch ein 450,00 Job sein)
Grundfreibetrag 100,00 Euro
zzgl. 20 % was über 100,00 Euro bis 1000,00 ist
zzgl. 10 % was über 1000,00 bis 1200,00 Euro ist
bei Kindern zzgl. 10 % was über 1200,00 Euro bis 1500,00 Euro ist
das sind die Grundfreibeträge, hinzu kommen
mögliche weitere Beträge
Fahrkosten, KFZ-Haftpflicht, Arbeitsmittel, private Versicherungen
bei mehr als 12 Stunden Abwesenheit 6,00 Euro / Tag, Kinderbetreuung,
Unterhaltszahlungen,
Leitsatz: Kinder sind nicht verpflichtet ihre
Eltern zu unterhalten
Dies bedeutet, wenn ein Kind seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann
hat es selbst keinen Anspruch mehr. Falls es mehr als den Bedarf hat darf das
übersteigende Einkommen bei den Eltern nicht angerechnet werden.
Elterngeld
Elterngeld wird um die Versicherungspauschale (30 Euro) bereinigt angerechnet
Ausnahme: das Elterngeld berechnet sich aus vorheriger Erwerbstätigkeit
dann sind 300 Euro frei, der übersteigende Betrag wird bereinigt angerechnet
Empfehlung: verteilen sie das Elterngeld auf 24 Monate, dann bekommen sie
zwar nur die Hälfte, können aber auch hiervon monatlich 30 Euro abziehen
Erziehungsgeld
wird immer angerechnet, bereinigt um die 30 Euro
Einmalzahlungen
sind im Monat des Zuflusses anzurechen, es sei denn, dass durch die Anrechnung
kein Leistungsanspruch mehr besteht, dann ist dieses Einkommen
auf 6 Monate zu verteilen. Sollte in den 6 Monaten kein anders Einkommen
mehr bezogen werden ist der Betrag um die Freibeträge zu bereinigen.
Steuererstattungen (Ausnahme KFZ-Steuer)
Zinseinkünfte (wenn sie verfügbar sind)
(Bausparkasse, Riester, etc. ist nicht verfügbar)
werden angerechnet
Verkaufserlöse
aus Dingen die ihnen gehören sind kein Einkommen, sondern
Umwandlung von Sachwerten in Geldwert
Als Selbstständiger Unternehmer / Freiberufler
/ Landwirt
können sie weitere Aufwendungen geltend machen.
Als Faustregel gilt: hier wird ein fiktives Einkommen angenommen,
welches sich aus der Steuerklärung des vergangenen Jahres ergibt
in diesem Fall sind alle Bescheide lediglich vorläufig
wenn sie neben ihrer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
noch einen 450,00 Euro Job haben werden beide Einkommen
zusammengezogen, aber nur einmal bereinigt
Finger weg vom 2ten Job
Wichtig: sollten sie durch 450 Euro Job und
sonstige Einkommen gerade so viel
verdienen dass sie keinen Anspruch mehr haben sind sie nicht mehr
krankenversichert. Wenn sie aber durch die Zahlung der Krankenversicherung
wieder einen fiktiven Anspruch hätten muss das Amt die Versicherung zahlen
Beispiel: sie haben 120 Euro zu viel, die Vers. kostet aber 160 Euro,
dann zahlt das Amt die Krankenversicherung für sie
Sie haben auch die Möglichkeit bei einem 450 Euro Job zur Pflichtversicherung
eine umfassende Information der BA finden sie hier